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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - 7 A 99/79   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - 7 A 99/79 (https://dejure.org/1980,3837)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.07.1980 - 7 A 99/79 (https://dejure.org/1980,3837)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juli 1980 - 7 A 99/79 (https://dejure.org/1980,3837)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 125/62

    Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr ist kein enteignender Eingriff

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - 7 A 99/79
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führen diese mit dem Anschluß- und Benutzungszwang verbundenen Pflichten indessen nicht zu der Annahme einer entschädigungspflichtigen Enteignung, es handelt sich vielmehr um einen typischen Fall der zulässigen Inhaltsbestimmung und -beschränkung des Eigentums und seiner Nutzungsform, mithin um die Normierung einer ohnehin "vorhandenen, dem Eigentum innewohnenden ... sozialstaatlichen Pflicht" (OVG Münster, a.a.O., S. 179 f.; ähnlich bereits das Reichsgericht unter der Geltung des Art. 153 Abs. 2 WRV in RGZ 133, 124; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1960 in DÖV 1960, S. 594; Urteil vom 22. August 1972 in DÖV 1973, S. 529; BGHZ 40, 355; BayVerfGH, Urteil vom 28. April 1966 in BayVBl. 1966, S. 248).
  • BVerwG, 22.08.1972 - VII B 31.71

    Zwang zum Anschluss an die gemeindliche Wasserleitung als enteignender Eingriff -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - 7 A 99/79
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führen diese mit dem Anschluß- und Benutzungszwang verbundenen Pflichten indessen nicht zu der Annahme einer entschädigungspflichtigen Enteignung, es handelt sich vielmehr um einen typischen Fall der zulässigen Inhaltsbestimmung und -beschränkung des Eigentums und seiner Nutzungsform, mithin um die Normierung einer ohnehin "vorhandenen, dem Eigentum innewohnenden ... sozialstaatlichen Pflicht" (OVG Münster, a.a.O., S. 179 f.; ähnlich bereits das Reichsgericht unter der Geltung des Art. 153 Abs. 2 WRV in RGZ 133, 124; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1960 in DÖV 1960, S. 594; Urteil vom 22. August 1972 in DÖV 1973, S. 529; BGHZ 40, 355; BayVerfGH, Urteil vom 28. April 1966 in BayVBl. 1966, S. 248).
  • BVerwG, 25.02.1960 - VII CB 104.59

    Ausübung des Zwangs zum Anschluss an die und zur Benutzung der gemeindlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - 7 A 99/79
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führen diese mit dem Anschluß- und Benutzungszwang verbundenen Pflichten indessen nicht zu der Annahme einer entschädigungspflichtigen Enteignung, es handelt sich vielmehr um einen typischen Fall der zulässigen Inhaltsbestimmung und -beschränkung des Eigentums und seiner Nutzungsform, mithin um die Normierung einer ohnehin "vorhandenen, dem Eigentum innewohnenden ... sozialstaatlichen Pflicht" (OVG Münster, a.a.O., S. 179 f.; ähnlich bereits das Reichsgericht unter der Geltung des Art. 153 Abs. 2 WRV in RGZ 133, 124; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1960 in DÖV 1960, S. 594; Urteil vom 22. August 1972 in DÖV 1973, S. 529; BGHZ 40, 355; BayVerfGH, Urteil vom 28. April 1966 in BayVBl. 1966, S. 248).
  • RG, 20.06.1931 - V 289/30

    Enteignung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - 7 A 99/79
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führen diese mit dem Anschluß- und Benutzungszwang verbundenen Pflichten indessen nicht zu der Annahme einer entschädigungspflichtigen Enteignung, es handelt sich vielmehr um einen typischen Fall der zulässigen Inhaltsbestimmung und -beschränkung des Eigentums und seiner Nutzungsform, mithin um die Normierung einer ohnehin "vorhandenen, dem Eigentum innewohnenden ... sozialstaatlichen Pflicht" (OVG Münster, a.a.O., S. 179 f.; ähnlich bereits das Reichsgericht unter der Geltung des Art. 153 Abs. 2 WRV in RGZ 133, 124; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1960 in DÖV 1960, S. 594; Urteil vom 22. August 1972 in DÖV 1973, S. 529; BGHZ 40, 355; BayVerfGH, Urteil vom 28. April 1966 in BayVBl. 1966, S. 248).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1995 - 7 A 12843/94

    Wasserversorgung; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Befreiung vom

    Einzuräumen ist dem Beklagten, daß die bisherige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 01. Juli 1980 - 7 A 99/79 -, AS 16, 1) unter Aufzeichnung der historischen Entwicklung des Anschluß- und Benutzungszwanges zu dem Ergebnis gelangt ist, daß es im besonderem öffentlichen Interesse liege, daß der Aufwand für die im Interesse der Volksgesundheit liegenden Einrichtungen auf möglichst viele Schultern verteilt werde und daß von daher solche Gründe, die alle Pflichtigen oder doch eine größere Zahl von Fällen beträfen, nicht eine Befreiung unter dem Gesichtspunkt einer unbilligen Härte rechtfertigen könnten.
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